Die Konditionen beim Arbeitnehmer-Leasing werden demnächst etwas ungünstiger. Dennoch sparen die meisten Radler weiterhin viel Geld, wenn Sie Ihr Rad nicht direkt bezahlen, sondern über drei Jahre im Rahmen einer Gehaltumwandlung finanzieren.
Wie das funktioniert? Im Prinzip funktioniert Arbeitnehmer-Leasing wie ein sogenannter “Riester”-Vertrag zur Altersvorsorge. Der Trick hier wie dort ist, dass die Beiträge bzw. in unserem Fall die Leasingrate, vom Bruttogehalt abgezogen werden. Daraus entsteht ein steuerlicher Vorteil. Außerdem werden die Sozialabgaben minimiert. Unter dem Strich zahlt man das geleaste Rad natürlich auch, aber es handelt sich um eine Ratenzahlung, die auch noch deutlich günstiger wird.
Bisher sind die einschlägigen Vorteilsrechner im Internet davon ausgegangen, dass die Ersparnis zwischen 20 und 30 Prozent liegt. Diese Zahl bezieht sich wohlgemerkt auf den Kaufpreis des Rades und die beim Leasing verpflichtende Vollkaskoversicherung, die man beim normalen Kauf gar nicht abgeschlossen hätte – obwohl die Konditionen sich durchaus sehen lassen können.
Ab November 2017 sinkt diese Ersparnis, da die Finanzbehörden mit dem bisher angesetzen Restwertsatz von 10% nach drei Jahren nicht einverstanden waren. Das ist die Summe, die der Arbeitgeber nach drei Jahren noch zahlen muss, sofern er das Rad zu übernehmen gedenkt. Die Finanzbehören gehen jedoch systematisch von eher 40% Prozent Restwert aus, woraus sich eine Nachversteuerung des geldwerten Vorteils zum persönlichen Steuersatz ergeben würde, wenn das Rad doch zu 10% angekauft wurde. Daher werden alle Anbieter einen neuen Ankaufssatz finden, der mit dem Finanzamt abgestimmt ist, die Leasingersparnis aber leider verringert.
Dennoch bleibt richtig: Arbeitnehmer-Leasing ist spürbar günstiger, als der direkte Kauf und noch dazu muss man das Geld nicht auf einmal auf den Ladentisch legen.
Wir arbeiten mit einer Reihe von Leasing-Firmen zusammen. Das Entscheidene ist jedoch, dass Ihr Arbeitgeber von der Idee überzeugt ist und in der Personalabteilung die entsprechenden Weichen stellt. Dazu beraten wir Sie und Ihren Arbeitgeber gerne!
Wir arbeiten z.B. mit den folgenden Anbietern im Bereich Arbeitnehmerleasing zusammen: